Donnerstag, 10. November 2016

EuGH-Urteil zu IP-Adressen - Webseitenbetreiber sollten Ihre Systeme prüfen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellen "dynamische IP-Adressen" ein personenbezogenes Datum dar.
Die jahrelang geführte Diskussion über die Anwendbarkeit des (deutschen) Datenschutzrechts auf dynamische IP-Adressen ist damit beendet.

Mehr Informationen dazu auf der Quelle von Computerwoche:
http://www.computerwoche.de/a/webseitenbetreiber-sind-in-der-pflicht,3325785.

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