Die Wirksamkeit des Safe Harbour Abkommens ist schon seit seinem
Inkrafttreten nicht ganz unumstritten. Es wurde zwischen der
Europäischen Union und den USA geschlossen und sollte es ermöglichen,
eine Datenübermittlung in die USA unter Berücksichtigung der in der EU
geltenden Datenschutzregeln sicher zu gestalten.
Am 05.10.2015 hat der EuGH nun entschieden, dass das Safe Harbour Abkommen der EU mit den USA als ungültig zu betrachten sei.
Die Konsequenzen für Unternehmen
aus der aktuellen Entscheidung des EuGH können durchaus weitreichend
sein. Was allerdings unmittelbar klar wird, ist, dass die Nutzung von
Clouddiensten in den USA, wie beispielsweise Dropbox o. ä, im
geschäftlichen Umfeld unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten noch
mehr als bisher als äußert kritisch zu betrachten ist.
Der Berichterstattung über das
EuGH-Urteil war nicht zu entnehmen, ob sich dadurch auch Auswirkungen
auf die EU Standardverträge zum Datenschutz und zu den verbindlichen
Konzernregeln (BCR) ergeben.
Falls Sie aufgrund der neuen
Rechtslage datenschutzrechtliche Fragen haben, stehen wir Ihnen mit
unseren Datenschutzbeauftragten gerne beratend zur Seite.
Unsere SharePoint
Hosting-Dienstleistungen bieten wir ausschließlich in Rechenzentren an,
die sich in Deutschland befinden und somit auch hiesigen
Datenschutzrichtlinien unterliegen. Gerne unterstützen wir Sie beim
Umzug Ihrer Dokumente und Daten in einen wirklich sicheren Hafen.
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