Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
stellen "dynamische IP-Adressen" ein personenbezogenes Datum dar.
Die jahrelang geführte Diskussion über die Anwendbarkeit des (deutschen) Datenschutzrechts auf dynamische IP-Adressen ist damit beendet.
Mehr Informationen dazu auf der Quelle von Computerwoche:
http://www.computerwoche.de/a/webseitenbetreiber-sind-in-der-pflicht,3325785.
Die jahrelang geführte Diskussion über die Anwendbarkeit des (deutschen) Datenschutzrechts auf dynamische IP-Adressen ist damit beendet.
Mehr Informationen dazu auf der Quelle von Computerwoche:
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