Ab 2018 erhalten Internet Nutzer
in der EU mehr Rechte gegenüber Anbietern, dazu gehört auch das Recht auf das
„Vergessenwerden“ im Netz.
Nach langjähriger Debatte hat die
EU eine Datenschutzreform beschlossen, die allen EU Bürgern mehr Kontrolle über
ihre persönlichen Daten ermöglicht. Die neue Verordnung soll voraussichtlich
Anfang 2018 in Kraft treten.
Mit Beginn der neuen
Datenschutzreform, dürfen Internet-Konzerne wie Google, Facebook & Co. nur
noch mit Zustimmung der Nutzer die persönlichen Daten für weitere Zwecke sichern
und verwenden. Jeder Nutzer hat dann auch das Recht auf das „Vergessenwerden“,
und die über einen gesicherten Informationen unkompliziert löschen zu lassen.
Ein weiteres Recht ist die Mitnahme der Daten von einem Anbieter zum nächsten
(„Portabilität“).
Die Datenschutzreform betrifft Unternehmen in der EU und auch in der
USA. Die Unternehmen müssten jetzt ihre Produkte datenschutzfreundlich
einstellen. Sollte hier ein Unternehmen gegen die neuen Regeln verstoßen,
drohen hohe Strafen von bis zu 4% des Jahresumsatzes.
Es wird auch bereits vor den Schattenseiten aus dem EU-Parlament
gewarnt: „Wir müssen aufpassen, dass dies am Ende nicht ein Hemmschuh für die
europäische Industrie und Forschung wird“, so Axel Voss von der CDU.
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